GIGA Focus Afrika
Nummer 1 | 2010 | ISSN: 1862-3603
Am 23. Dezember 2009 verhängte der UN-Sicherheitsrat mit Unterstützung der Afrikanischen Union (AU) Sanktionen gegen Eritrea. Diese beinhalten ein Waffenembargo, das Einfrieren von Auslandsvermögen sowie die Einschränkung der Reisefreiheit führender Politiker und Militärs. Begründet wurden die Strafmaßnahmen damit, dass "Eritrea bewaffnete Gruppen unterstützt hat, die den Frieden und die Versöhnung in Somalia unterminieren" und seine Truppen nach Zusammenstößen mit Dschibuti im Juni 2008 nicht zurückgezogen hat (UN 2009).
Analyse Die gegen Eritrea verhängten Sanktionen wurden mit dessen Konflikt verstärkender Rolle im regionalen Umfeld des Horns von Afrika begründet. Besorgnis erregend ist vor allem die Lage im Inneren des Landes. Im Jahr 2009 fiel Eritrea durch drei unrühmliche Spitzenplätze auf: Es ist nach Nordkorea das am stärksten militarisierte Land der Welt; bei der Gewährung von Pressefreiheit nimmt Eritrea den weltweit letzten Platz ein, und es bringt die höchsten Flüchtlingszahlen im Verhältnis zur Einwohnerzahl hervor.
Seit dem Ende des "Grenzkrieges" mit Äthiopien (1998-2000) und der Ausschaltung der parteiinternen Opposition (2001) entstand in Eritrea ein totalitäres System, in dem Präsident Isaias Afewerki per Dekret regiert. Der ungelöste Grenzkonflikt mit Äthiopien dient als Vorwand für die Militarisierung der Gesellschaft.
Die Privatwirtschaft wurde völlig marginalisiert; ein Konglomerat aus Regierungspartei und Militärkomplex dominiert die Wirtschaft. Die Bevölkerung ist einer permanenten nationalistischen Mobilisierung unterworfen und leistet im Rahmen des "National Service" unbezahlte Arbeit. Die Folge: Niedergang der Wirtschaft und Massenflucht aus dem Land.
Die Sanktionen werden die Regierung in ihrer Sicht bestärken, das Opfer ungerechter internationaler Entscheidungen zu sein, da die äthiopische Militärintervention in Somalia 2006/07, unterstützt durch die USA, nicht sanktioniert wurde und keinerlei Druck auf das Land ausgeübt wird, den international festgelegten Grenzverlauf mit Eritrea zu akzeptieren.
Interne Reformen aufgrund der Sanktionen und damit eine Verbesserung der Lage der Bevölkerung sind zumindest kurzfristig nicht zu erwarten. Die Exilopposition ist stark gespalten und wird nicht maßgeblich von den Sanktionen profitieren können.
Hirt, Nicole (2010), Sanktionen gegen Eritrea: Anstoß für Reformen oder "Akt der Verschwörung"?, GIGA Focus Afrika, 1, Hamburg: German Institute for Global and Area Studies (GIGA), http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-275157
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